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Dienstzeiten I Bereitschaftsdienst

Die Servicezeiten der Geschäftsstellen sind:

  • Montag bis Donnerstag
    9.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr.
  • Freitag
    9.00 Uhr bis 12.00 Uhr.



Informationen zur Rechtsantragstelle und Beratungshilfe finden Sie auf der Startseite.

Bereitschaftsdienst:

An dienstfreien Tagen und in der sonstigen dienstfreien Zeit besteht ein Bereitschaftsdienst, der über das Polizeirevier Heidenheim, Telefon: [07321] 322432 erreichbar ist.



Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. Januar 2022 auch im Bereitschaftsdienst schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch die Rechtsanwaltschaft, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, als elektronisches Dokument zu übermitteln sind. Nur wenn dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist mit der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen. 

Um eine zügige Bearbeitung Ihres Antrags zu gewährleisten, sollten Sie Ihren Antrag in Ihrem ERV- bzw. E-Akten-Programm als „Eilt“ kennzeichnen und auf die Verwendung der detaillierteren Auswahlmöglichkeiten, die dort ggf. zur Verfügung stehen, verzichten. Darüber hinaus kann es sich empfehlen, einen Antrag zusätzlich auch telefonisch anzukündigen. Die Kontaktaufnahme mit dem Bereitschaftsdienst des Gerichts kann über Polizeirevier Heidenheim, Telefon (07321) 322-432 erfolgen.

 

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